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   BAG, 20.09.2000 - 4 AZR 183/99   

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https://dejure.org/2000,47325
BAG, 20.09.2000 - 4 AZR 183/99 (https://dejure.org/2000,47325)
BAG, Entscheidung vom 20.09.2000 - 4 AZR 183/99 (https://dejure.org/2000,47325)
BAG, Entscheidung vom 20. September 2000 - 4 AZR 183/99 (https://dejure.org/2000,47325)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 525/96

    Einweisung und Überwachung der Arbeitnehmer von Nachunternehmen als

    Auszug aus BAG, 20.09.2000 - 4 AZR 183/99
    Für die den Betrieb prägende Zweckbestimmung ist der Zweck der Gesamtleistung entscheidend (zB BAG 11. Juni 1997 - 10AZR 525/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 200 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 85 und 7. Juli 1999 - 10AZR 582/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 221 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 95 mwN).

    Darin folgt der Senat der Rechtsprechung des Zehnten Senats (BAG 11. Juni 1997 - 10 AZR 525/96- aaO).

  • BAG, 07.07.1999 - 10 AZR 582/98

    Geltungsbereich der Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes

    Auszug aus BAG, 20.09.2000 - 4 AZR 183/99
    Für die den Betrieb prägende Zweckbestimmung ist der Zweck der Gesamtleistung entscheidend (zB BAG 11. Juni 1997 - 10AZR 525/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 200 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 85 und 7. Juli 1999 - 10AZR 582/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 221 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 95 mwN).
  • BAG, 14.04.1971 - 4 AZR 201/70

    Bauten aus selbstgefertigten Fertigteilen - Geltungsbereich des

    Auszug aus BAG, 20.09.2000 - 4 AZR 183/99
    Da der Zweck dieser betrieblichen Tätigkeit der Beklagten ins gesamt in der Erstellung von Bauwerken besteht, ist nicht rechtserheblich, wie viele Arbeitnehmer der Beklagten insoweit mit der Herstellung der Fertigbauteile und wie viele mit ihrer Zusammenfügung auf den Baustellen befaßt sind (Senat 14. April 1971 - 4 AZR 201/70 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 10).
  • LAG Hessen, 11.01.1999 - 11 Sa 273/98
    Auszug aus BAG, 20.09.2000 - 4 AZR 183/99
    Klägerin, Berufungsklägerin und Revisonsbeklagte, hat der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 20. September 2000 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Schliemann, die Richter am Bundesarbeitsgericht Bott und Dr. Friedrich, die ehrenamtlichen Richter Ratayczak und Sieger für Recht erkannt: 1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 11. Januar 1999 - 11 Sa 273/98 - wird zurückgewiesen.
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